Was fordern wir als mündige Bürger von einer Gesundheitsreform?
 
Leitbild unseres Reformvorschlags ist ein zeitgemäßes Verständnis von Versicherten und Patienten: Wie alle Umfragen zeigen, suchen sie mehr Einfluss auf Umfang und Sicherheit ihrer Gesundheitsvorsorge. In der Kombination solidarisch abgesicherter Gesundheitsrisiken mit einer Ergänzungsabsicherung, deren Art und Umfang der Versicherte frei wählen kann, fand die Arbeitsgruppe die Balance zwischen sozialen und wirtschaftlichen Interessen. Wettbewerb und robuste Finanzierung sind die Grundlage des marktwirtschaftlichen Konzepts, das den demographischen und wirtschaftlichen Herausforderungen gewachsen bleibt, zudem offen für wissenschaftlichen und therapeutischen Fortschritt.
 
Das Ziel der Reform unseres Gesundheitssystems sollte es also sein, die Bürger, die von Gesundheitsbevormundung und -Rationierung zunehmend bedroht sind, in die Position verantwortungsbewusster und an eigenen Präferenzen orientierter Kunden der Versicherer und Leistungserbringer zu versetzen. Die jetzige staatliche Dominanz ist auf der Grundlage solidarischer Rahmenbedingungen zu ersetzen durch ein marktwirtschaftliches System von mehr Wettbewerb, Anreiz und Freiheit zu mehr Effizienz, zu mehr Qualität und zu mehr Innovation. Dazu gehört auch, dass das jetzige System von gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen in ein System von ausschließlich privaten Versicherungen (VU) überführt wird. Damit wird auch eine entwicklungsfähige Gesundheitswirtschaft gefördert. Dem mündigen Bürger muss die Freiheit zu eigenverantwortlicher Wahl zurückgegeben werden!
 
1. Hohe medizinische Qualität in der Grundversorgung für alle
 
Jeder Bürger hat Anspruch auf eine „Grundversorgung“ im medizinisch gebotenen Umfang. Dessen Definition bleibt auf der Grundlage gesetzlicher Rahmenvorgaben gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen überlassen. Zu entscheiden wird u. a. sein, ob und wieweit z.B. Zahnersatz, Kuren, Reha- Leistungen, Arztbesuche für Bagatellen (leichte Erkältungen, leichte Verletzungen etc.) und eindeutig selbstverschuldete Krankheiten zur Grundversorgung gehören sollen. Als eine Option der Grundversorgung sollen die Versicherer das sog. Hausarztmodell vorsehen und Rabatte dafür einräumen, dass der Versicherte bei einem neu aufgetretenen Leiden zuerst den Hausarzt konsultiert.
 
2. Finanzierung
 
a. Jede Bürgerin/ jeder Bürger zahlt einen Versicherungsbeitrag für die Grundversorgung, der von seinem Lohn/ Einkommen unabhängig ist, an das Versicherungsunternehmen (VU) seiner Wahl. Die Beitragshöhe gewährleistet die festgelegte medizinische Grundversorgung, kann aber bei verschiedenen VU unterschiedlich sein z.B. aus folgenden Gründen: unterschiedlich erfolgreiche VU in Verwaltung, Preisvereinbarungen mit medizinischen Leistungserbringern. Jede VU kann zusätzliche Selbstbeteiligungsstufen und Zusatzversicherungen anbieten, die von jedem Versicherten frei wählbar sind. Jeder Versicherte kann mit seinem VU gegen Aufpreis z.B. freie Arztwahl vereinbaren.
 
b. Die Beiträge von Haushalten mit geringem Einkommen werden durch ein Existenzsicherungsmodell getragen, das auch die Kosten für Krankenversicherung einschließlich der Prämien für die Pflegeversicherung umfasst. Die Versicherungsbeiträge für die Grundversorgung werden durch das auszahlende Amt direkt an das gewählte VU überwiesen. Bei steigenden Einkünften wird die Unterstützung entsprechend abgebaut.
 
c. Die Beiträge für Kinder werden vom Steuerzahler übernommen. Zudem wird sichergestellt, dass das Versicherungssystem nicht mehr für versicherungsfremde Umverteilungen missbraucht wird. Jedes VU wird im Wettbewerb mit seinen Einnahmen – einschließlich der Zahlungen aus dem Morbiditätsausgleich wirtschaftlich arbeiten (s. unter 3 b).
 
3. Aufbau von Rückstellungen für das Alter /Morbiditätsausgleich
 
a. Alle VU, die bisher noch keine Altersrückstellungen gebildet haben, bilden solche zum Stichtag des Systemwechsels. Für jeden Versicherten wird allein der altersspezifische Mehrbedarf passiviert, nicht eine vom individuellen Gesundheitsstatus abhängige Kostenprognose berücksichtigt. Diese Rückstellungen machen das System demographiefest. Sie sind stets bekannt, leicht kontrollierbar und bei Wechsel zu einem anderen VU problemlos mitgabefähig. Die gleitende Nachfinanzierung des Deckungskapitals erfolgt durch Beitragszuschläge, die auf maximal 15% des Durchschnittsbeitrags steigen. In der Übergangszeit wird die jeweilige Kapitallücke durch den Garantiefonds der Versicherer ausgefüllt. Erläuterung: auf der Passivseite der Bilanzen steht das Gesamtvolumen der notwendigen Rückstellungen für alle Versicherten des jeweiligen VU. Den Ausgleich auf der Aktivseite bilden Forderungen an den Garantiefonds aller VU, die in gleichem Maße abnehmen, wie der angesammelte Kapitalstock aus den Beitragszuschlägen wächst.
 
b. Das Morbiditätsrisiko wird von allen VU gemeinsam übernommen. Ein evtl. Ausgleich zwischen den VU wird durch sie selbst nach versicherungstechnischen Kriterien vorgenommen. Ein Fonds, der für diesen Zweck eingerichtet wird, deckt auch überdurchschnittliche Krankheitslasten, die beispielsweise als Folge von Katastrophen und Epidemien oder als Folge dauerhaft außergewöhnlich erhöhter Behandlungskosten einen wettbewerbsneutralen Lastenausgleich erforderlich machen (so z.B. in Fällen besonders schwerer und manipulationsresistent nachweisbarer genetischer, chronischer oder unfallverursachter Gesundheitsbeeinträchtigungen), ferner bevölkerungsbezogene Hygiene- und Präventionsmaßnahmen. In diesen Fonds zahlen alle VU ein. Er wird von ihnen unter Rahmenbedingungen verwaltet, die sicherstellen, dass die Ausgaben ausschließlich zweckgebunden und unter Kontrolle der VU erfolgen. Durch die für jeweilige Altersgruppen spezifischen Rückstellungen können die Beiträge ein Leben lang real auf etwa gleicher Höhe gehalten werden. (Erhöhungen der Beiträge für die Grundversorgung können nur erfolgen: bei Einschluss neuer Krankheiten, medizintechnischem Fortschritt, Erhöhung der Lebenserwartung, veränderter Leistungskatalog, Anpassung an Geldentwertung).
 
4. Chipkarte
 
a. Für alle Patienten wird eine Chipkarte eingeführt. Auf der Karte oder in damit sicher vernetzbaren Datenbanken können, neben dem vorgegebenen Mindestdatensatz, in dem Umfang und unter den Bedingungen, die von den Versicherten mit VU und Ärzten vereinbart werden, Informationen über Befunde, Diagnosen, Therapien, Rezepte, Arzneimitteldosierungen, Unverträglichkeiten sowie die vom Versicherten gewählten Modalitäten der Grundversorgung und Ergänzungsvereinbarungen gespeichert werden.. Hierdurch sollen eine Überversorgung verhindert und doppelte oder in ihrer Zusammensetzung unverträgliche Arzneimittel und unerwünschte Arzneimittelwirkungen bzw. Schäden frühzeitig erkannt werden.
 
b. Missbrauch wird durch ein Foto des Patienten auf der Chipkarte verhindert. Konsequenter Datenschutz und die strikte Garantie äußerster Datenqualität sind unverzichtbare Voraussetzungen der Akzeptanz bei Versicherten und Leistungserbringern
 
5. Kostenerstattung statt Sachleistungen
 
Die Berechnung medizinischer Leistungen erfolgt direkt an den Patienten. Der Dienstleister, Arzt, Krankenhaus, Apotheke, Heilpraktiker etc., stellt die Rechnung an den Patienten, der sie entweder direkt bezahlen kann oder sie nach Bestätigung der Richtigkeit an sein VU zur Bezahlung weiterreicht. Das gesamte Verfahren wird das Kostenbewusstsein der Patienten stärken. Auf diese Weise würde es möglich sein, z.B. auf Grund einer Jahresabrechnung bei kostenbewusster Inanspruchnahme von Leistungen Rückvergütungen zu gewähren, die von VU zu VU unterschiedlich sein können.
 
6. Sicherstellung medizinischer Versorgung
 
Die VU stellen sicher, dass auch in Regionen dünner Besiedlung und auf dem Lande die medizinische Versorgung mit Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken für alle Bürger gewährleistet ist. Soweit hierfür gezielt Finanzmittel benötigt werden, verhandelt und trägt sie der Fonds, der auch den Morbiditätsausgleich regelt (s. 3 b)
 
7. Pflegeversicherung
 
Die Pflegeversicherung wird in die Grundversorgung integriert, um Abgrenzungsstreitigkeiten einschließlich der resultierenden Verzögerungen, Beschränkungen und Verwaltungskosten zu vermeiden. und um die Qualität der Pflege zu verbessern.



Weitere Informationen:


http://www.die-gesundheitsreform.de/
http://www.bmgs.bund.de/
http://www.soziale-sicherungssysteme.de/
http://www.bundesregierung.de/
www.cdu.de/politik-a-z/herzogkommission/inhalt.htm
www.zeitfuertaten.cdu.de/pt-leipzig-03/download/120103-beschluss-pt-dfa.pdf
www.who.int/whr2001/2001/archives/2000/en/statistics.htm
http://www.sachverstaendigenrat.org/


BürgerBrief
Laden Sie sich den aktuellen BürgerBrief hier herunter!